Am Freitag verurteilte das Landgericht Hamburg die Umweltschutzorganisation Greenpeace zu einer Schadensersatzzahlung an eine Sand- und Kiesabbaufirma (Az.: 310 O 23/09). Dabei geht es um eine Aktion der Umweltschützer, bei der sie im Sommer 2008 im Bereich des Sylter Außenriffs 320 Felsbrocken versenkt hatte. Diese sollten die Tiere und Pflanzen vor Kiesabbau schützen. Allerdings landeten sieben Steine auf dem Gebiet, das von der Kiesabbaufirma beansprucht wird. Greenpeace muss nun die bereits entstandenen und noch entstehenden Kosten der Firma ersetzen, die diese wegen der Felsbrocken hatte.
Wie hoch der Schadensersatzanspruch der Firma genau ist, wurde nicht beurteilt. Die Abbaufirma hatte eine Abbau-Genehmigung des Landesamt für Bergbau aus dem Jahr 2002, berichtet der NDR. Die Aktion von Greenpeace habe das damit vergebene Abbaurecht verletzt, denn wegen der Felsbrocken müsse das Unternehmen nun das Gebiet, in dem die Steine liegen, weiträumig umfahren. Eine teure Angelegenheit, laut NDR könnte alleine eine genaue Vermessung der Steine den Angaben des Unternehmens zufolge schon rund 70.000 Euro kosten.
Greenpeace kündigte allerdings an, in Berufung gehen zu wollen. Greenpeace-Experte Thilo Maack bestätigte, dass man sich nicht aufhalten lassen werde. Man wolle sich auch zukünftig für eine Ausweitung der Schutzzonen im Wattenmeer und für das Verbot des Kiesabbaus und der Schleppnetzfischerei einsetzen.
mh